Boje

Elektronische
Maßnahmeabwicklung
(eM@w) mit stepnova

Unsere eM@w-Maßnahmen

Logo Bundesagentur

Die elektronische Maßnahmeabwicklung (eM@w) wurde 2007 von der Bundesagentur für Arbeit verpflichtend eingeführt. Die Schnittstelle soll einen bundesweiten, einheitlichen und standardisierte Arbeits- und Prozessablauf gewährleisten. Zusätzlich sorgt die eM@w-Schnittstelle dafür, dass die bestehenden bundesweit geltenden Regelungen zu Datenschutz, Datensicherheit und Barrierefreiheit eingehalten werden.

Festgelegt ist:

Check

Welche Daten ausgetauscht werden

Check

Zu welchem Zeitpunkt sie übermittelt werden

Check

Wie sie übertragen werden

Funktionen der eM@w-Schnittstelle

Gerade in Hinblick auf die Kommunikation innerhalb der Agentur für Arbeit, der gemeinsamen Einrichtungen sowie der Bildungsträger untereinander wird durch die eM@w-Schnittstelle strukturiert und vereinheitlicht. Somit ist das Übertragen von Daten und Informationen ganz einfach.

Check

An- und Abmeldung von Teilnehmern

Check

Übermittlung der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung (LuV)

Check

Abrechnung von Mehraufwandsentschädigungen und Fahrtkosten für Teilnehmern in AGH-Maßnahmen

Check

Empfangen von Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit

Check

Automatische Übermittlung der Anwesenheitslisten

Wie findet der Austausch über eM@w statt?

Austausch emaw

eM@w-Maßnahmen in stepnova

Sie müssen als Träger einheitlich und schnell Daten an das Jobcenter oder Ihre Bundesagentur für Arbeit übermitteln. Dann sind Sie mit unserer Softwarelösung stepnova an der richtigen Adresse. Die eM@w-Schnittstelle ist in stepnova vollständig integriert. Somit müssen Sie kein zusätzliches Modul hierfür erwerben. Mit stepnova können Sie Ihre eM@w-Maßnahmen nun spielend leicht erfüllen. Auf der nachfolgenden Seite finden Sie noch mehr Informationen zur em@w Schnittstelle.

Hier sehen Sie eine Auswahl an gängigen Maßnahmen, die mit stepnova abgebildet werden. Mit einem Klick auf die jeweilige Maßnahme erhalten Sie eine Erklärung derer sowie zu deren Nutzung in stepnova.

Sie vermissen eine Maßnahme? So melden Sie sich gerne bei uns, da dies nur eine Auswahl der möglich abzubildenden Maßnahmen darstellt.

eM@w Anwesenheiten

Die verschiedenen Maßnahmen

  • Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

    Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

    abH-Maßnahmen sollen jungen Menschen die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung ermöglichen. So wird die berufliche Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt verbessert. Für junge Menschen, die an einer Einstiegsqualifizierung (EQ) teilnehmen, sollen abH die erfolgreiche Absolvierung einer EQ ermöglichen und die Chancen auf einen Übergang in eine sich anschließende Berufsausbildung verbessern.

    eM@w für ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

    Ziel der individuellen Förderplanung ist die Steuerung des individuellen Maßnahmeverlaufes und die Absicherung des Maßnahmeerfolges. Die systematische Förderplanung ist die Grundlage für eine zielgerichtete Unterstützung der Teilnehmer. Sie baut auf den zu erhebenden Informationen über den Teilnehmer hinsichtlich seiner schulischen Erfahrungen, seines bisherigen persönlichen – und beruflichen Werdegangs, seines sozialen Umfeldes, seiner Kompetenzen und Defizite sowie weiteren für den Prozess wichtige Kompetenzen auf. Die Förderplanung muss differenzierte Aussagen zu den fachlichen, allgemein bildenden und sozialpädagogischen Förderbereichen enthalten. In Phasen ohne Stütz- und Förderunterricht muss die besondere sozialpädagogische Arbeit in der Förderplanung z.B. Fallbesprechungen, motivierende Aktionen, Einzelfallhilfen o.ä. nachgewiesen werden. Die Inhalte der Förderplanung werden anlassbezogen in Form einer Leistungs- und Verhaltensbeurteilung (LuV) über die eM@w-Schnittstelle an die zuständige Beratungsfachkraft übermittelt. Darüber hinaus werden monatlich die Anwesenheits- und Fehlzeiten, die in stepnova dokumentiert werden, automatisch über eM@w übermittelt.

    Weitere Informationen, insbesondere zur Abbildung von AGH-Maßnahmen in stepnova finden Sie hier: Infoblatt abH

  • Arbeitsgelegenheiten (AGH)

    Arbeitsgelegenheiten (AGH)

    Eine AGH ist eine Eingliederungsmaßnahme für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, in der die Teilnehmer zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichten. Arbeitsgelegenheiten begründen kein Arbeitsverhältnis und stellen keine Gegenleistung für erbrachte Sozialleistungen dar.

    eM@w für AGH

    Seit dem 01.04.2014 ist die Nutzung vom eM@w verpflichtend für alle AGH-Maßnahmeträger, die mehr als 20 AGH-Teilnehmerplätze pro AGH-Maßnahme beantragen.

    Sie müssen Arbeitsgelegenheiten (MaE) kurzfristig über eM@w abbilden? Mit stepnova bieten wir Ihnen einen reibungslosen Einstieg in die em@w-Dokumentation. Innerhalb von 14 Tagen sind Sie startbereit!

    Weitere Informationen, insbesondere zur Abbildung von AGH-Maßnahmen in stepnova finden Sie hier: Infoblatt AGH

    Außerdem finden Sie hier die eM@w-Informationen der BA für Träger von Arbeitsgelegenheiten: eM@w-Info für AGH-Träger

    Sollten Sie sich bereits zur Nutzung von stepnova für die Dokumentation Ihrer AGH-Maßnahme entschlossen haben, finden Sie hier die notwendigen Angaben zur verwendeten Softwarelösung (Anlage 2) : Angaben zur Anlage 2 / Server- und Softwarelösung

  • Aktivierungshilfen (AhfJ)

    Aktivierungshilfen für Jüngere (AhfJ)

    Aktivierungshilfen für Jüngere (AH) gehören in den Katalog der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach §46 SGB III.

    Zielgruppe sind Jugendliche und junge Erwachsene (unter 25 Jahren), die aufgrund einer besonderen Benachteiligung einen hohen Aktivierungs- und Qualifizierungsbedarf haben. Dies meint insbesondere schwer zu motivierende Jugendliche, die anders nicht für eine Teilhabe am Arbeitsleben zu gewinnen sind. Die Maßnahmen sollen besonders niederschwellig sein und auf die Teilnahme an einer BvB oder die Eingliederung in Beschäftigung oder Ausbildung vorbereiten. In der Maßnahme erfolgt eine umfassende sozialpädagogische Begleitung. Es werden grundlegende soziale Kompetenzen gefördert und über Praktika betriebliche Erfahrungen gesammelt. Daneben gibt es Angebote zu unterschiedlichen Bereichen wie Berufsorientierung, Sprachförderung oder Förderung des allgemeinen Grundlagenbereichs.

  • Assistierte Ausbildung flexibel (AsAflex)

    Assistierte Ausbildung flexibel (AsAflex)

    Mit dieser Maßnahme werden die bekannten Maßnahmen Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) und Assentierte Ausbildung (AsA) zusammengeführt. AsAflex besteht aus zwei Phasen: Einer obligatorischen begleitenden Phase und einer optionalen Vorphase. Ab Frühjahr 2021 steht die AsA flex mit der Vorphase und ab Herbst 2021 mit der begleitenden Phase als Unterstützung für junge Menschen und (deren) Ausbildungsbetriebe zur Verfügung.

    Der Datenaustausch mit der Agentur für Arbeit findet wie im fachlichen Infopaket beschrieben über eM@w statt. Dazu zählt auch der Versand der vorgegebenen Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen (LuV). In stepnova kann die nötige Dokumentation rund um die Förderplanung vollständig abgebildet werden. Dazu gehören zum Beispiel die Dokumentation von Gesprächen mit dem Teilnehmer aber auch die Dokumentation des erfolgten Unterrichts sowie von Kompetenzen und deren Entwicklung im Lauf der Teilnahme an der Maßnahme.

  • Assistierte Ausbildung (AsA)

    Assistierte Ausbildung (AsA)

    Im Rahmen der Assistierten Ausbildung (AsA) ist es das Ziel förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe während einer betrieblichen Berufsausbildung (ausbildungsbegleitende Phase) bei dem erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung zu unterstützen, so dass eine anschließende Integration in den Arbeitsmarkt erfolgen kann.
    Die Maßnahme kann aber auch noch eine vorgeschaltete ausbildungsvorbereitende Phase enthalten. Die Assistierte Ausbildung richtet sich an junge Menschen mit Lernbeeinträchtigungen oder sozialen Benachteiligungen, die bisher ohne berufliche Erstausbildung sind.

    Der Datenaustausch mit der Agentur für Arbeit findet wie im fachlichen Infopaket beschrieben über eM@w statt. Dazu zählt auch der Versand der vorgegebenen Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen (LuV). In stepnova kann die nötige Dokumentation rund um die Förderplanung vollständig abgebildet werden. Dazu gehören zum Beispiel die Dokumentation von Gesprächen mit dem Teilnehmer aber auch die Dokumentation des erfolgten Unterrichts und sowie von Kompetenzen und deren Entwicklung im Lauf der Teilnahme an der Maßnahme.

  • Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen

    Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE,BaE flex, BaE kombi)

    Die BaE-Maßnahme ist eine Ausbildungsmaßnahme für junge Menschen, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen. Sie werden von der Aufnahme bis zum erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung begleitet. So erhalten die Teilnehmer Stützunterrichte und pädagogische Begleitung. Im kooperativen Modell werden die Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von Kooperationsbetrieben vermittelt, im integrativen Modell fungiert der Bildungsträger selbst als Ausbildungsstätte.

    Erforderliche eM@w-Dokumentation für BaE

    Der individuelle Ausbildungs- und Entwicklungsstand der Teilnehmer sowie die Planung, Überwachung, Beurteilung, Steuerung des Ausbildungs- bzw. Entwicklungsprozesses wird fortlaufend dokumentiert. Hierbei ist auch zu verdeutlichen, wie die vorliegenden eigenen Erkenntnisse des Auftragnehmers sowie die der Netzwerkpartner in den Förderverlauf und Eingliederungsprozess einbezogen werden. Die Inhalte werden anlassbezogen an den Auftraggeber übergeben. Dazu wird die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung (LuV) über die eM@w-Schnittstelle übermittelt. So ist sichergestellt, dass die zuständige Beratungsfachkraft zu den entsprechenden Zeitpunkten (z.B. Ausbildungsjahreswechsel) über alle entscheidungsrelevanten Informationen verfügt. Darüber hinaus werden einmal monatlich die Anwesenheits- und Fehlzeiten, die in stepnova dukumentiert wurden, automatisch über die Schnittstelle übermittelt.

    Weitere Informationen, insbesondere zur Abbildung von BaE-Maßnahmen in stepnova finden Sie hier: Infoblatt BaE

  • Begleitete betriebliche Ausbildung

    Begleitete betriebliche Ausbildung für behinderte Menschen mit Förderbedarf § 117 SGB III (bbA)

    In der begleiteten betrieblichen Ausbildung für behinderte Menschen mit Förderbedarf (bbA) ist es das Ziel, Auszubildenden, die aufgrund ihrer Behinderung besonderer Hilfen bedürfen, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen.

    Erforderliche eM@w-Dokumentation für bbA

    Der individuelle Ausbildungs- und Entwicklungsstand der Teilnehmer sowie die Planung, Überwachung, Beurteilung, Steuerung des Ausbildungs- bzw. Entwicklungsprozesses wird fortlaufend dokumentiert. Hierbei ist auch zu verdeutlichen, wie die vorliegenden eigenen Erkenntnisse des Auftragnehmers sowie die der Netzwerkpartner in den Förderverlauf und Eingliederungsprozess einbezogen werden. Die Inhalte werden anlassbezogen an den Auftraggeber übergeben. Dazu wird die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung (LuV) über die eM@w-Schnittstelle übermittelt. So ist sichergestellt, dass die zuständige Beratungsfachkraft zu den entsprechenden Zeitpunkten (z.B. Ausbildungsjahreswechsel) über alle entscheidungsrelevanten Informationen verfügt. Darüber hinaus werden einmal monatlich die Anwesenheits- und Fehlzeiten, die in stepnova dukumentiert wurden, automatisch über die Schnittstelle übermittelt.

    Weitere Informationen, insbesondere zur Abbildung von bbA-Maßnahmen in stepnova finden Sie hier: Infoblatt bbA

  • Betreute betriebliche Umschulung für Rehabilitanden

    Betreute betriebliche Umschulung für Rehabilitanden § 117 SGB III (bbU)

    In der betreuten betrieblichen Umschulung für Rehabilitanden § 117 SGB III (bbU) wird eine möglichst dauerhafte Integration behinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt durch erfolgreiche betriebliche Umschulung angestrebt.

    Erforderliche eM@w-Dokumentation für bbU

    Der individuelle Entwicklungsstand der Teilnehmer  wird fortlaufend dokumentiert. Die Inhalte werden anlassbezogen an den Auftraggeber übergeben. Dazu wird die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung (LuV) über die eM@w-Schnittstelle übermittelt. So ist sichergestellt, dass die zuständige Beratungsfachkraft zu den entsprechenden Zeitpunkten (z.B. Ausbildungsjahreswechsel) über alle entscheidungsrelevanten Informationen verfügt. Darüber hinaus werden einmal monatlich die Anwesenheits- und Fehlzeiten, die in stepnova dukumentiert wurden, automatisch über die Schnittstelle übermittelt.

  • Berufseinstiegsbegleitung (BerEb)

    Berufseinstiegsbegleitung (BerEb)

    Die Berufseinstiegsbegleitung dient dazu, Schüler frühzeitig beim Übergang von einer allgemeinbildenden Schule in eine Berufsausbildung zu unterstützen. Bereits während der Vorabgangsklasse erhalten die Jugendlichen sozialpädagogische Betreuung zur Unterstützung bei einer adäquaten Berufswahl. Der Berufseinstiegsbegleiter sorgt durch individuelle Betreuung für eine Stabilisierung und fördert die Erlangung der Ausbildungsreife.

    Erforderliche eM@w-Dokumentation für Berufseinstiegsbegleitung (BerEb)

    Zu Beginn der Maßnahme führt der Berufseinstiegsbegleiter mit jedem Teilnehmer eine Standortbestimmung durch. Das individuelle Förderangebot wird mit dem Teilnehmer gemeinsam im Hinblick auf Förderschwerpunkte und -ziele festgelegt und adressatengerecht festgeschrieben. Diese Förderplanung ist nicht an den Bedarfsträger zu übermitteln und muss nicht ausdruckbar sein. Sie ist dem Auftraggeber auf Anforderung aber darzulegen (ggfs. durch gemeinsame Einsichtnahme im EDV-Programm des Auftragnehmers). Auszüge aus der Förderplanung werden anlassbezogen über eM@w in Form der LuV (Leistungs- und Verhaltensbeurteilung) übermittelt. In stepnova gibt es einen gemeinsamen Eingabebereich für Förderplanung und LuV, dadurch wird doppelte Dokumentation vermieden.

    Weitere Informationen, insbesondere zur Abbildung von BerEb-Maßnahmen in stepnova finden Sie hier: Infoblatt BerEb

  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen

    Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB, BvB-Pro)

    In der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) wird vorrangig die Vorbereitung und Eingliederung in Ausbildung angestrebt. Darüber hinaus kann in Einzelfällen auch die Vorbereitung einer Beschäftigungsaufnahme ein paralleles Ziel von BvB sein.

    Erforderliche eM@w-Dokumentation für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)

    Pro Teilnehmer ist die Qualifizierung und Förderung individuell zu planen, zu dokumentieren und kontinuierlich fortzuschreiben. Hierbei ist auch zu verdeutlichen, wie die vorliegenden eigenen Erkenntnisse des Auftragnehmers sowie die der Netzwerkpartner (z.B. schriftliche und mündliche Rückmeldungen von Betrieben zum Praktikumsverlauf) in den Qualifizierungs- und Förderverlauf einbezogen werden. Der Auftragnehmer hat dem Bedarfsträger auf Verlangen Einsicht in die Qualifizierungs- und Förderplanung zu gewähren. Auszüge aus der aktuellen Förderplanung werden anlassbezogen als Leistungs- und Verhaltensbeurteilung (LuV) an den Auftraggeber übermittelt. Dies geschieht über die eM@w-Schnittstelle. So wird gewährleistet, dass alle entscheidungsrelevanten Informationen zu bestimmten Anlässen (z.B. Entscheidung über Abbruch oder Verlängerung der Maßnahme) vorliegen. Darüber hinaus werden einmal monatlich die Anwesenheits- und Fehlzeiten, die in stepnova dokumentiert wurden, automatisch über die Schnittstelle übermittelt.

    Weitere Informationen, insbesondere zur Abbildung von AGH-Maßnahmen in stepnova finden Sie hier: Infoblatt BVB

  • Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit (DIA-AM)

    Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit nach § 33 Abs. 4 SGB IX (DIA-AM)

    Ziel der DIA-AM ist es, durch eine auf den Teilnehmer ausgerichtete Orientierung und eine praxisorientierte Eignungsabklärung realistische Aussagen zu der Frage zu erlangen, inwieweit/ob Art oder Schwere der Behinderung einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entgegenstehen und deshalb die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) für die jeweilige Person die notwendige Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist.

    Erforderliche eM@w-Dokumentation zur Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit (DIA-AM)

    Für jeden Teilnehmer ist bei Eintritt ein Dokument zum Teilnahmeverlauf (Verlaufsdokumentation) anzulegen. Dort sind die individuelle Ablaufplanung, Feststellungen zum Ablauf, Anpassungen der Ablaufplanung etc. kontinuierlich zu dokumentieren. Die Inhalte werden anlassbezogen an den Auftraggeber übergeben. Dazu wird die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung (LuV) über die eM@w-Schnittstelle übermittelt. So ist sichergestellt, dass die zuständige Beratungsfachkraft zu den entsprechenden Zeitpunkten (z.B. Ausbildungsjahreswechsel) über alle entscheidungsrelevanten Informationen verfügt. Darüber hinaus werden einmal monatlich die Anwesenheits- und Fehlzeiten, die in stepnova dukumentiert wurden, automatisch über die Schnittstelle übermittelt.

    Weitere Informationen, insbesondere zur Abbildung von DIA-AM-Maßnahmen in stepnova finden Sie hier: Infoblatt DIA-AM

  • Integration von Rehabilitanden in den Arbeitsmarkt

    Integration von Rehabilitanden in den Arbeitsmarkt (InRAM)

    Die Maßnahme „Integration von Rehabilitanden in den Arbeitsmarkt“ (InRAM) ist eine Leistung für Menschen mit Behinderungen, die wegen ihrer Behinderung zwar besonderer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedürfen (§ 113 Abs. 1 i.V.m. § 117 Abs. 1 Nr.1b des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)), jedoch nicht auf eine besondere Einrichtung der beruflichen Rehabilitation im Sinne des § 51 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) angewiesen sind.

    Mit der Maßnahme InRAM soll durch eine individuelle, bedarfsorientierte Qualifizierung und Stabilisierung die Voraussetzung für eine dauerhafte Integration in den ersten Arbeitsmarkt erreicht werden.

    Die Maßnahme gliedert sich für Teilnehmer in zwei Phasen: Die Vorbereitungsphase ist unterteilt in die Module „Situationsanalyse“ und “Berufliche Orientierung“. Ihr folgt die Eingliederungsphase, die unterteilt ist in das Modul „Qualifizierung“ sowie das Modul „Vermittlung“.

  • Reha-Ausbildung

    Reha-Ausbildung (kooperativ/integrativ)

    Ziel der Reha-Ausbildung kooperativ ist die Ausbildung behinderter Menschen mit Förderbedarf in Kooperationsbetrieben. Dabei werden sie bedarfsgerecht geleitet und dabei unterstützt, einen Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu erwerben. Damit können Menschen mit Behinderung dauerhaft eine ausbildungsadäquate Beschäftigung ausüben. Die Ausbildungsinhalte werden dabei in Zusammenarbeit mit einem Ausbildungsbetrieb vermittelt.

    Die Reha-Ausbildung integrativ unterstützt junge Menschen mit Behinderungen, die für den jeweiligen Ausbildungsberuf geeignet sind, aber wegen ihrer Behinderung besondere Unterstützung benötigen. Ziel der Reha-Ausbildung ist hier die berufliche Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die besondere Unterstützung der Teilnehmenden erfolgt durch sozialpädagogische und psychologische Begleitung sowie im Stütz- und Förderunterricht.

  • Unterstützte Beschäftigung (UB)

    Unterstützte Beschäftigung (UB)

    Die "Unterstützte Beschäftigung" (UB) ist ein Angebot für schwerbehinderte Menschen, die eine besondere Unterstützung am Arbeitsplatz benötigen. Mit dieser Unterstützung können sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten und sind nicht auf die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen angewiesen.
     
    Die Unterstützte Beschäftigung besteht aus den zwei Abschnitten "individuelle betrieblichen Qualifizierung" (InbeQ) und "Berufsbegleitung"

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