Förderungsmöglichkeiten im SGB II Bereich werden ab 2022 erhöht
Neue Regelungen im Teilhabestärkungsgesetz
Am 1. Januar 2022 treten die Regelungen des Teilhabestärkungsgesetzes zur Verbesserung der Betreuung von Rehabilitand*innen im SGB II in Kraft.
Mit dem Gesetz sollen die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen verbessert werden. Hierbei sollen die Förderungsmöglichkeiten im Bereich SGB II und SGB III ausgebaut werden, damit die Eingliederungschancen für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt erhöht werden.
Zumal werden Jobcenter stärker in das Reha-Geschehen einbezogen, damit die Abstimmung, sowie die Kommunikation zwischen Rehabilitationsträger und Jobcenter besser funktioniert. Die Jobcenter haben auch die Möglichkeit neben einem Rehabilitationsverfahren Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zu erbringen, diese sind:
- „Kommunale Eingliederungsleistungen“ gem. § 16a SGB II
- das Einstiegsgeld gem. § 16b SGB II
- die Arbeitsgelegenheiten nach §16d SGB II
- die Freie Förderung nach § 16f SGB II
- die „Förderung schwer zu erreichender junger Menschen“ nach § 16h SGB II
und die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach §16i SGB II.
Menschen in Rehabilitationsmaßnahmen sollen genauso unterstützt werden,wie alle anderen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auch.
Sie unterstützen diese Menschen und helfen Ihnen bei Ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt?
Dann sind Sie bei uns genau richtig, denn mit unserer Software stepnova haben Sie ein ganzheitliches System, welches Sie bei der Teilnehmerverwaltung bestens unterstützt und Ihnen mehr Zeit mit Ihren Rehabilitand*innen gewährt als mit dem bisherigen Dokumentationsaufwand.
Schauen Sie sich gerne um, hier kommen Sie auch direkt zu unserem SGB II Bereich, der eine Auflistung von einigen Maßnahmen bereit hält.