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SGB-II-Maßnahmen
Jobcentermaßnahmen mit stepnova

SGB II Maßnahmen

Oberstes Ziel der SGB II Maßnahmen ist eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Es soll aber ebenso die individuelle Beschäftigungsfähigkeit erhalten bleiben und strukturell bedingte Arbeitslosigkeit vermieden werden. Hierbei sollen vor allem Fachkräfte in Unternehmen (weiter) qualifiziert werden um somit den Erhalt des Arbeitsplatzes zu sichern.

Damit diese Ziele erreicht werden können, ermöglicht die berufliche Weiterbildung unter anderem die eigenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten und zu erweitern. Zudem können vorhandene Kenntnisse den technischen und digitalen Entwicklungen angepasst werden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit einen beruflichen Abschluss zu erlangen sowie einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss zu erwerben.
Um die Arbeitsuchenden bei der Eingliederung in Arbeit zu unterstützen, stehen eine Vielzahl von verschiedenen Eingliederungsleistungen zur Verfügung. So können unter anderem folgende – aus der Arbeitsförderung übernommene – Leistungen helfen:

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Übernommene Leistungen aus der Arbeitsföderung

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Leistungen aus dem Vermittlungsbudget zur Förderung der Anbahnung oder Aufnahme einer Beschäftigung

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Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

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Förderung der beruflichen Weiterbildung einschließlich des Nachholens des Hauptschulabschlusses

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Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben

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Leistungen an Arbeitgeber (Eingliederungszuschüsse), Förderung der beruflichen Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer

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Förderung der Berufsausbildung benachteiligter junger Menschen

Abbildung Ihrer durch SGB II geförderten Maßnahme mit der Dokumentationssoftware stepnova!

Mit unseren hochflexiblen und individuell einstellbaren Datenbanklösung bilden Sie Ihre Maßnahmen optimal ab.

Wir haben vielfältige Erfahrung mit der digitalen Umsetzung der verschiedenen teilnehmerbezogenen Berichte in stepnova, die in den meisten Maßnahmen zum Ende abgegeben werden müssen.

Nutzen Sie die vielfältigen Dokumentationsmöglichkeiten stepnovas und schaffen sich zusätzliche individuelle Bereiche, schalten Sie andere (Teil-)Bereiche inaktiv, die sie für Ihre Maßnahmedokumentation nicht benötigen, um den Zugang einfach und übersichtlich zu halten.

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns an!

zwei Screenshots der hintere unscharf mit dem Menü, im Vordergrund scharf das Menüfeld angepasst
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Sie dokumentieren zu jeder Zeit schon im Bericht direkt am Teilnehmer!

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Sie haben sich einen eigenen Bericht zertifizieren lassen? Lassen Sie uns gemeinsam erarbeiten, wie auch dieser in stepnova abbildbar ist.

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Sie brauchen einen Überblick über die Fehlzeiten Ihrer Teilnehmer? Lassen Sie sich mit wenigen Klicks die Fehlzeitenquote aus unserer Anwesenheit ausgeben.

Unsere Software stepnova wird vorrangig zur Dokumentationslösung für folgende SGB-II-Maßnahmen und Jobcentermaßnahmen eingesetzt.

Jobcenter-Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten (AGH) ohne eM@w
  • Arbeitsgelegenheiten (AGH) ohne eM@w

    Als Arbeitsgelegenheit (kurz AGH) nach § 16d SGB II werden ausschließlich Maßnahmen gefördert, in denen die Teilnehmenden zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichten. Mit AGH sollen arbeitsmarktferne Menschen ihre Beschäftigungsfähigkeit erhalten bzw. wiedererlangen und Integrationsfortschritte erzielen. AGH begründen kein Arbeitsverhältnis und stellen keine Gegenleistung für erbrachte Sozialleistungen dar. AGH sollen eine (soziale) Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen und als mittelfristige Brücke das Ziel einer Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen

  • Aktivcenter (AC)

    Die dauerhafte berufliche Eingliederung/ der Wiedereinstieg von Teilnehmern in eine versicherungspflichtige Beschäftigung ist das Ziel der Maßnahme "Aktivcenter" (AC). Durch individuelle Coaching- und Modulangebote wird der Teilnehmer gefördert.

  • Aktivierung und Vermittlung mit intensiver Betreuung und Anwesenheitspflicht (AViBA)

    Ziel dieser Maßnahme ist die erfolgreiche und dauerhafte Eingliederung sowie Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung mittels intensiver Aktivierung mit anschließender Nachbetreuung.

  • Baukastensystem Module (BKM)

    Die Baukasten Module (BKM): Eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III. Themenbezogene Inhalte und betriebliche Erprobung bauen gemeinsam ineinander auf um dem Teilnehmer eine dauerhafte Beschäftigung am Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

  • Beratung und Kenntnisvermittlung für Selbständige (BuKSelb)

    Die Beratung und Kenntnisvermittlung für Selbstständige hat das Ziel die Fähigkeiten des Teilnehmers in Bezug auf seine Selbstständigkeit auszubauen. Dies dient dazu, die Selbstständigkeit zu festigen, Hürden abzubauen oder Perspektiven zur Neuausrichtung aufzuzeigen.

  • Unterstützung der Vermittlung mit ganzheitlichem Ansatz (UVgA)

    Bei der Maßnahme zur Unterstützung der Vermittlung mit ganzheitlichem Ansatz (UVgA) werden die Bewerbungschancen in den Fokus genommen. Hierzu gehört u.a. die Unterstützung und das Coaching bei der Stellensuche und beim Bewerbungsmanagement.

  • Feststellungs-, Trainings- und Erprobungscenter (FTEC)

    Die Maßnahme dient zur Feststellung der beruflichen Eignung und zur Ermittlung möglicher Vermittlungshemmnisse. Die Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, Berufsbilder kennenzulernen und zu erproben. Damit dies möglichst realistisch, arbeitsplatzbezogen und betriebsnah ist, werden Teile der Kenntnisvermittlung in der Regel in Betrieben durchgeführt.

    Erforderliche Dokumentation
    Der Maßnahmefortschritt wird in Form von maßnahmebezogenen Berichten für den Bedarfsträger erfasst. Darüber hinaus werden individuelle teilnehmerbezogene Berichte dokumentiert, die über VerBIS übermittelt werden.

     

    Weitere Informationen, insbesondere zur Abbildung von FTEC-Maßnahmen in stepnova finden Sie hier: Infoblatt FTEC

  • Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW)

    FbW-Maßnahmen zielen darauf ab, berufliche Weiterbildung zu fördern. Die Teilnehmer werden bei Arbeitslosigkeit unterstützt die Wiedereingliederung in das Berufsleben zu erlangen sowie eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Ein nachträglicher Erwerb eines Hauptschul- oder Berufsschulabschlusses kann über solche Maßnahmen angestrebt werden.

  • Maßnahmekombination/Modulkatalog (MK)

    Als Maßnahme nach §45 SGB III zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gilt der Modulkatalog. In Modulen werden ausgehend vom Entwicklungsstand des Teilnehmers Vermittlungshemmnisse abgebaut und eine Stabilisierung am Arbeitsmarkt angestrebt.

  • Orientierung und Aktivierung (OA)

    Die Trainingsmaßnahme “Orientierung und Aktivierung” bietet den Teilnehmenden individuelle Unterstützung für erfolgreiche Bewerbungen und verhilft so zum (Wieder-) Einstieg in den Arbeitsmarkt.

  • Perspektiven für junge Flüchtlinge (PerjuF)

    PerjuF (Perspektiven für junge Flüchtlinge) sind Maßnahmen aus dem Bereich der Aktivierung und beruflichen Eingliederung (nach § 45 SGB III). Sie sollen jungen Flüchtlingen einen Einblick in das deutsche Ausbildungs- und Beschäftigungssystem geben, damit sie eine Berufswahlentscheidung treffen und eine Ausbildung aufnehmen können.

    Die Teilnahmedauer ist individuell, die Regel sind 4 bis 6 Monate. In einer vierzehntägigen Einstiegsphase erfolgt zunächst eine Einschätzung der Sprachkenntnisse und eine allgemeine Standortbestimmung. Danach wird in Projektansätzen die Eignung und Neigung für unterschiedliche Bereiche aus dem Handwerk getestet. In der betrieblichen Phase können diese Kenntnisse dann weiter vertieft werden. Daneben werden je nach Förderbedarf die berufsbezogenen Sprachkenntnisse verbessert, Bewerbungstraining, Sucht- und Schuldenprävention durchgeführt und die Grundlagen gesunder Lebensführung vermittelt.

    Bislang laufende Maßnahmen wurden über den Verfahrenzweig 04 zugewiesen und unter dem Produkttypen „@ AH“ (Aktivierungshilfen) erfasst.

    Mit dem aktuellen fachlichen Infopaket veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit eigene Vorlagen für die Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen für PerjuF-Maßnahmen. Deshalb gibt es in stepnova den Produkttypen „@ PerjuF“!

    Dieser ist mit den neuen LuV-Vorlagen ausgestattet und der Eingabebereich ist individuell auf diese Maßnahmeart abgestimmt.

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